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   BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87   

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BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87 (https://dejure.org/1987,3883)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1987 - 5b RJ 8/87 (https://dejure.org/1987,3883)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1987 - 5b RJ 8/87 (https://dejure.org/1987,3883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 163
  • FamRZ 1989, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87
    Das Bundesverfassungsgericht habe nämlich dem Gesetzgeber in Leitsatz 3 seines Urteils vom 12. März 1975 (BVerfGE 39, 169 = SozR 2200 § 1266 Nr. 2) den Auftrag gegeben, sich um eine Regelung der Witwerrente zu bemühen, die einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) für die weitere Zukunft ausschließe.

    Der Auffassung des SG, im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1975 aaO sei es ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, § 1264 Abs. 2 RVO nF nicht auf die im Jahre 1985 eingetretenen Versicherungsfälle anzuwenden, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 1284/86
    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87
    Damit im Einklang hat bereits die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus der geringfügigen Überschreitung des im Urteil vom 12. März 1975 genannten Zeitpunkts für den Erlaß der Neuregelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken hergeleitet (vgl Beschluß vom 27. März 1987 - 1 BvR 1284/86 -).

    In diesem Sinne hat auch bereits die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluß vom 27. März 1987 aaO entschieden.

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87
    Die Verfassungsnorm erlangt dann derogierende Kraft gegenüber entgegenstehendem einfachen Recht (so BVerfGE 3, 225; 25, 167).
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87
    Die Verfassungsnorm erlangt dann derogierende Kraft gegenüber entgegenstehendem einfachen Recht (so BVerfGE 3, 225; 25, 167).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87
    Dabei ist davon auszugehen, daß § 1266 RVO aF nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 1) mit dem Grundgesetz vereinbar war und es auch nach seinem Urteil vom 12. März 1975 noch blieb.
  • BSG, 17.03.1970 - 11 (12) RJ 478/67

    Ermittlung der Höhe einer Witwenrente - Abstellen auf den tatsächlichen

    Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87
    Dabei ist eine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz als Unterhalt Dritter zum Gesamtunterhalt der Familie zu rechnen (BSGE 31, 90 = SozR Nr. 7 zu § 1266 RVO).
  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nach der Rechtspr des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) allein dann in Betracht, wenn ein ausdrücklicher Auftrag des Grundgesetzes vorliegt, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen umgrenzt (BVerfGE 6, 257, 264; vgl auch BSGE 62, 163, 164) [BSG 29.09.1987 - 5b RJ 8/87] .

    Der Senat hält damit im Ergebnis an seiner Rechtsprechung fest, wonach Versicherungsfälle von einer Neuregelung ausgenommen werden können, wenn sie vor Inkrafttreten dieser Neuregelung eingetreten sind (Urteil vom 29. September 1987 - BSGE 62, 163, 166 [BSG 29.09.1987 - 5b RJ 8/87] = SozR 5750 Art. 2 § 18 Nr. 3 und Urteil vom 17. November 1987 - 5b RJ 6/87, beide unter Hinweis auf den Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 27. März 1987 - 1 BvR 1284/86).

  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 41/87

    Anspruch auf Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente - Anerkennung von "Zeiten der

    In der Rentenversicherung ist in der Regel für die Anwendung neuen Rechts der Tatbestand des Eintritts des Versicherungsfalles maßgebend (vgl BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 16; erkennender Senat SozR 5750 Art. 2 § 18 Nr. 3 und Urteil vom 17. November 1987 - 5b RJ 6/87 - vgl BVerfG SozR 2200 § 1264 Nr. 8).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 5/88

    Anwendung des § 83a Abs. 4 S. 1 AVG bei nachträglich eingetretener

    Die Nichterfüllung eines auf Art. 3, 14 GG beruhenden Verfassungsauftrags könnte zwar dazu führen, daß nach Ablauf einer angemessenen Frist der Wille der Verfassung soweit wie möglich von der Rechtsprechung zu verwirklichen ist; die Verfassungsnorm erlangt dann derogierende Kraft gegenüber entgegenstehendem einfachem Recht (so BSGE 62, 163, 164 = SozR 5750 Art. 2 § 18 Nr. 3 S 7 unter Hinweis auf BVerfGE 3, 225 und 25, 167; vgl auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Stand: 1. November 1987, § 80 RdNr 141 und § 90 RdNr 108 ff).
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

    Denn die aktuelle Verfügbarkeit des Arbeitslosen muß an jedem Tag, für den Alhi erbracht werden soll, vorhanden sein (BSGE 62, 163, 170 [BSG 29.09.1987 - 5b RJ 8/87] = SozR 4100 § 103 Nr. 39).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.10.2005 - L 7 RJ 11/04

    Anspruch eines Witwers auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Bestreiten des

    Dabei ist es unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zu Stichtagsregelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Neuordnung des Hinterbliebenenrentenrechts die vor dem 1. Januar 1986 liegenden Versicherungsfälle weiterhin nach altem und nicht nach neuem Recht beurteilt, wie dies in Art. 2 § 18 Abs. 2 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) geregelt ist (BVerfG, Beschl. vom 27. März 1987 - 1 BvR 1284/86 - vgl. auch BSG, Urt. vom 29. September 1987 5b RJ 8/87 BSGE 62, 163 ff).
  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05

    Anspruch auf Gewährung von Witwerrente; Anspruchsvoraussetzungen für eine

    Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erweiterung der Voraussetzungen des § 46 SGB VI auf das Erfordernis der überwiegenden Unterhaltsleistung durch die Versicherte nach § 303 SGB VI. Denn das BVerfG hat in seinem Urteil vom 03.12.1975 (SozR 2200 § 1266 Nr. 2) eindeutig die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung für die Vergangenheit, d.h. für Versicherungsfälle bis 31.12.1985, und im Hinblick auf die gewandelte Auffassung über die Rollenverteilung von Mann und Frau eine Reformaufgabe des Gesetzgebers für die Zukunft festgestellt (vgl. auch BSG, Urteile vom 29.09.1987, Az. 5 b RJ 8/87 und vom 17.11.1987, Az. 5 b RJ 6/87).
  • LSG Brandenburg, 20.08.2002 - L 2 RJ 94/01

    Anspruch auf eine höhere Altersrente in entsprechender Anwendung der

    Ändert der Gesetzgeber bestehendes Recht, so ist er befugt, für künftige Leistungsfälle Stichtagsregelungen zu bestimmen, nach denen sich die Anwendung des alten bzw. neuen Rechts ergibt (BVerfG - SozR 5750 Art. 2 § 18 Nr. 3).
  • BSG, 21.09.1988 - 5/5b RJ 40/87

    Antrag des Klägers auf Gewährung von Witwenrente

    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 29. September 1987 (BSGE 62, 163 [BSG 29.09.1987 - 5b RJ 8/87] = SozR 5750 Art. 2 § 18 Nr. 3) entschieden hat, ist die Regelung des Art. 2 § 18 Abs. 2 ArVNG, nach der Witwerrente iS des § 1264 Abs. 2 RVO nur zu gewähren ist, wenn der Tod der versicherten Ehefrau - anders als im vorliegenden Fall - nach dem 31. Dezember 1985 eingetreten ist, nicht verfassungswidrig.
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